Die Freie Waldorfschule Greifswald ist eine öffentliche allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft. Im Schulgesetz des Landes MV wird der Bildungsgang der Freien Waldorfschule beschrieben:
„Die Freien Waldorfschulen sind Schulen besonderer pädagogischer Konzeption, die in einem einheitlichen Bildungsgang von Jahrgangsstufe 1 bis Jahrgangsstufe 12 Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Begabungsrichtungen nach dem Waldorflehrplan auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners zu den dort festgelegten Bildungszielen führen und die in ihrer Jahrgangsstufe 13 auf der Jahrgangsstufe 12 der Waldorfschule aufbauend auf die allgemeine Hochschulreife vorbereiten. Sie gelten als Ersatzschule.“ (§118/3)
Der Basarkreis pflegt über das Jahr eine Runde, die schöne Geschenke für dieses am 1. Adventswochenende stattfindenden Festes anfertigt, welches er zudem plant und organisiert.
Unsere Big Band entstand im Rahmen des 30-jährigen Schuljubiläums. In unserer Schulband treffen sich zwei Mal monatlich Schüler*innen, Eltern und Lehrende um gemeinsam zu proben. Geprobt werden vornehmlich verschiedene Cover aus dem Bereich Jazz/Rock/Pop. Auftrittsmöglichkeiten bieten sich bei den Monatsfeiern aber auch außerhalb der Schule.
Im Elternrat treffen sich die Vertreter der einzelnen Klassen einmal im Monat, um die Angelegenheiten der Schule mitzugestalten.
Die Inhalte der Elternratsarbeit sind so unterschiedlich, wie die Probleme, Wünsche und Ziele der Schule. Die Schule sieht den Elternrat häufig als die „Stimme aller Eltern“. Inhalte und Anliegen kommen vom Lehrerkollegium, dem Vorstand, einzelnen Eltern, SchülerInnen direkt oder über deren Eltern. Der Elternrat sucht nach Lösungen, macht Vorschläge, vertritt Elternwünsche und versucht intern im Konsens zu entscheiden. Er ermöglicht Austausch und Hilfe der Eltern aller Klassen untereinander und in aktiver Zusammenarbeit mit Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern.
Der Elternrat tagt schulöffentlich, Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen sind als Gäste gerne willkommen. Der Elternrat wünscht sich ausdrücklich das Engagement jedes Einzelnen, da doch immer wieder zu Tage tritt, dass die vermeintliche Einzelmeinung von anderen mitgetragen wird und auch Andere gleiche Wünsche und Ideen haben.
Rechtsträger der Schule ist ein gemeinnütziger Verein, die „Initiative zur Förderung der Waldorfpädagogik Greifswald e. V.“ Mitglieder des Vereins sind Eltern, Lehrer*innen, Freund*innen und Förderer*innen, welche die Vereinsziele unterstützen möchten. Der Verein beruft einmal im Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Nach außen wird der Verein vertreten durch den Vorstand, dem zur Zeit vier Eltern, drei Lehrer*innen und eine Erzieherin angehören.
Die Kinderschutzgruppe trägt Sorge für den Schutz unserer Kinder vor verschiedenen Formen von Gewalt, kümmert sich um Maßnahmen zur Prävention und entwickelt unser Kinderschutzkonzept weiter.
Die Greifswalder Waldorfschule wäre nicht, was sie ist, ohne das Vertrauen und Engagement der Elternschaft. Im Mittelpunkt der Arbeit zwischen Eltern und Lehrer*innen steht zuallererst das tägliche Bemühen aller um eine vertrauensvolle Beziehung, auf deren Grundlage jedes Kind umfassend gesehen und erkannt werden will.
Auf der Ebene der Trägerschaft und Verwaltung bietet unsere Schule eine reiche Palette von Aufgaben, bei denen das Kollegium auf die Kompetenzen der Elternschaft angewiesen ist. Das sind Gremien wie der Vereinsvorstand, der Förderverein, der Elternrat sowie verschiedene Arbeitskreise, welche unter anderem die Festvorbereitungen zum Adventsbasar sowie die Gestaltung unseres Außengeländes aktiv begleiten. Andere Eltern bereichern mit ihren ganz besonderen Möglichkeiten den Reigen der Arbeitsgemeinschaften für die verschiedenen Klassenstufen.
Verantwortung übernehmen Eltern an unserer Schule auch in ihrer jeweiligen Klasse, indem sie gemeinsam mit den Klassenlehrer*innen Elternabende vorbereiten, sich bei der Organisation von Ausflügen und Klassenreisen einbringen oder Gelder verwalten.
Einmal wöchentlich (mittwochs, 6. Stunde) probt unser Orchester in der Aula unserer Schule.
Unsere Schule wird von einer Schulärztin unterstützt. Ihre Beratung hilft Lehrer*innen und Eltern für einzelne Kinder die richtige Förderung zu finden und auf vielfältige therapeutische Möglichkeiten für das einzelne Kind aufmerksam zu machen.
Der pädagogische Ansatz der Waldorfpädagogik beruht auf der Erkenntnis von Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhängen, die während des Lebens im Dienste der Gesundheit arbeiten, bzw. das System der Selbstheilungskräfte darstellen. Dieses gilt es mit pädagogischen und medizinischen Mitteln zu stärken, sodass der im Leben immer wieder geforderte Umgang mit krankheitsauslösenden Prozessen und Stoffen leichter gelingt.
Die Schülervertretung (SV) versteht sich als Sprachrohr und Vertreter der Schülerinnen und Schüler an unserer Schule. Jeden Freitag kommt die SV zusammen, um sich über die Belange der Schülerschaft auszutauschen.
In lockerer Atmosphäre und mit dem Fokus auf unsere Aufgaben arbeiten wir an Themen, die unsere Schule betreffen. Wir organisieren Vorträge, nehmen die Probleme unserer Mitschüler auf und sind natürlich auch Ansprechpartner für das Lehrerkollegium. Außerdem gelang es uns, einen Aufenthaltsraum für die Oberstufe einzurichten.
Auf Dauer sind die Ziele eine produktive Interaktion mit den Waldorfschülern im Bundesland und in der gesamten Bundesrepublik. Speziell liegt das Augenmerk auf den anderen Waldorfschulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Rudolf Steiner hat die Waldorfschule so angelegt, dass die in ihr tätigen Pädagog*innen die Schule selbstverwaltet in kollegialer Schulführung und mit klaren Verantwortlichkeiten leiten und gestalten. Die Schule als Einrichtung des Geisteslebens solle von innen heraus in voller Verantwortung auch im Rechtlichen und Wirtschaftlichen getragen werden.
So sind die wöchentlichen Konferenzen des Kollegiums nicht nur Orte der Weiterbildung und des pädagogischen Diskurses, sondern auch Gremien der Entscheidung für wesentliche Fragen der Schulgestaltung. Diverse Aufgaben, die sich sonst auf eine Direktion fokussieren, sind an verantwortliche Kolleg*innen zeitlich befristet delegiert. Dazu gehören Aufgaben in der Geschäftsführung, der Personaldelegation, der Hausverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit sowie Verantwortlichkeiten für die Organisation der staatlichen Schulabschlüsse.
In der Mitgliederversammlung des Trägervereins sowie in dessen Vorstand arbeiten Eltern und Pädagog*innen zusammen an den wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen. Personalfragen, Bauvorhaben, die regelmäßige Prüfung der wirtschaftlichen Situation und die Verantwortung für den Betrieb im Sinne der Schulgenehmigung durch das Bildungsministerium MV hat der Vorstand auf seiner Agenda.
Im Grundgesetz und in den Regelungen der Länder sind einige Fixpunkte genannt, die für eine Schule in freier Trägerschaft bindend sind. Darüber hinaus gibt es für die Lehrer*innen einen großen inhaltlichen und organisatorischen Gestaltungsspielraum, in dem Waldorfpädagogik sich frei entfalten kann.
Der Sozialkreis besteht aus Eltern, welche mit hohem Sachverstand die Elternbeiträge erheben und mit Familien ins Gespräch kommen, welche zeitweise Schwierigkeiten haben, dieser finanziellen Verpflichtung in vollem Umfange nachzukommen. So können alle Kinder unsere Schule besuchen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern.