Allgemeine Informationen zur Schule

Aufnahme in die Schule

In die 1. Klasse können prinzipiell alle Kinder aufgenommen werden, die die Schulreife erlangt haben. Ein intensives Aufnahmegespräch, das in der Regel im Frühjahr vor der Einschulung stattfindet, sichert den Beginn der pädagogischen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Für die Aufnahme eines Kindes gelten ausschließlich pädagogische Kriterien.

In höhere Klassen können Schüler gleichfalls aufgenommen werden, wenn es noch Kapazitäten gibt. Für einige Klassenstufen sind Wartelisten eingerichtet worden, um Aufnahmeanträgen zu einem späteren Zeitpunkt gerecht werden zu können. Dem Eintritt in die Schule folgt eine Probezeit, in der das Schulverhältnis von beiden Seiten auch kurzfristig gelöst werden kann.

Anmeldung

Über das Schulbüro können Sie wochentags zwischen 8.00 und 12:00 sowie zwischen 12:30 und 14.00 Uhr Informationsmaterial zu den Grundlagen der Waldorfpädagogik anfordern. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Aufnahmeantrag bzw. einen Termin für ein Informationsgespräch mit dem entsprechenden Klassenlehrer oder
-betreuer der Oberstufe oder Sie verwenden unser Online-Formular.

Abschlüsse an der Freien Waldorfschule Greifswald

Nach dem 12. Schuljahr endet für unsere Schüler*innen ihre – durch einen besonderen Lehrplan geprägte – „Waldorfschulzeit“ mit verschiedenen Höhepunkten wie dem Zwölftklass-Spiel, der Kunstfahrt nach Italien und dem Eurythmie-Abschluss.

Bei uns als staatlich genehmigter Ersatzschule werden unter staatlicher Aufsicht und in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt selbstverständlich auch Abschlüsse vergeben, die denen der staatlichen Schulen völlig gleichwertig sind:

  • Die Berufsreife wird den Schüler*innen zuerkannt, wenn sie nach Abschluss der 12. Klasse auf Grundlage der erworbenen Noten das Prädikat „bestanden“ erreicht haben.
  • Für den Abschluss der Mittleren Reife legen die Schüler*innen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine zentral gestellte schriftliche Prüfung, zusätzlich in zwei Fächern eine mündliche Prüfung ab. Voraussetzung für den Abschluss ist das Prädikat „bestanden“ in Verbindung mit den Jahresnoten. Wird mindestens das Prädikat „befriedigend“ erlangt und ist eine zweite Fremdsprache belegt, erlangen die Schüler*innen den Zugang in die 13. Jahrgangsstufe (Abitur).
  • In der 13. Jahrgangsstufe bereiten sich die Schüler*innen auf die ebenfalls zentral gestellten schriftlichen Prüfungen für das Abitur in vier Fächern vor. Dazu kommen mündliche Prüfungen in zwei weiteren Fächern. In zwei Fächern können die Ergebnisse des zweiten Schulhalbjahres angerechnet werden. Es gelten ansonsten nur die in den jeweiligen Prüfungen erreichten Leistungen. Das Abitur ist bestanden, wenn (vereinfacht gesagt) ausreichende Leistungen erbracht werden.
  • Für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) muss die Abiturprüfung absolviert werden; es gelten hier eigene Maßstäbe.

 

Diese Informationen nehmen Bezug auf die:

  • Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen vom 14. Juli 2013
  • Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung – APVO M-V) vom 19. Februar 2019

Elternbeitrag

Als Schule in freier Trägerschaft erhält die Freie Waldorfschule Greifswald nur einen Teil der vergleichbaren Personalkosten als Zuschuss aus Landesmitteln. Für die Differenz regelt der Gesetzgeber einen Ausgleich durch Elternbeiträge, die so gestaltet sein sollen, dass keinerlei soziale Sonderung auf dem Bildungsweg stattfinden kann. Die Elternbeiträge werden von der Mitgliederversammlung des Trägervereins, dem Eltern und Lehrer gleichermaßen angehören, festgelegt.

Für Eltern, die ihren Beitrag nicht in voller Höhe entrichten können, existiert ein Minderungsverfahren, das vom Sozialkreis im Auftrag des Vorstands betreut wird.

Anbindung

Die Freie Waldorfschule Greifswald liegt in unmittelbarer Nähe zum Südbahnhof (5 Minuten Fußweg). Züge aus Richtung Usedom, Anklam und Stralsund ermöglichen vielen Schülern eine direkte Anfahrt. Weiterhin gibt es bestehende öffentliche Busverbindungen und solche, die von den Eltern als Schülerbeförderung eingerichtet worden sind. Genaue Informationen über die Schülerbeförderung erhalten Sie im Schulbüro.

Hortbetreuung/ Mittagessen

Für die Schüler der ersten bis vierten Klasse gibt es die Möglichkeit, den Hort, der sich im Schulhaus befindet, bis 17 Uhr zu besuchen. Fahrschüler nehmen im Regelfall einen Teilzeitplatz in Anspruch.
Im Haus gibt es einen Speiseraum sowie eine Ausgabeküche. Schüler aller Klassenstufen können am Schulessen teilnehmen, das von ZSC-Catering Züssow angeliefert wird. Zwei Wahlessen sind im Angebot, der Verkauf der Essenmarken wird in den Klassen organisiert und mit der Ausgabeküche abgestimmt.