Die Freie Waldorfschule Greifswald ist eine öffentliche allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft. Im Schulgesetz des Landes MV wird der Bildungsgang der Freien Waldorfschule beschrieben:
„Die Freien Waldorfschulen sind Schulen besonderer pädagogischer Konzeption, die in einem einheitlichen Bildungsgang von Jahrgangsstufe 1 bis Jahrgangsstufe 12 Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Begabungsrichtungen nach dem Waldorflehrplan auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners zu den dort festgelegten Bildungszielen führen und die in ihrer Jahrgangsstufe 13 auf der Jahrgangsstufe 12 der Waldorfschule aufbauend auf die allgemeine Hochschulreife vorbereiten. Sie gelten als Ersatzschule.“ (§118/3)
Wer die Wurzeln unserer Schule betrachtet, erkennt, dass die Schule auf das Engagement von Lehrern und Eltern zurückgeht.
Heute könnten manche Eltern einen anderen Eindruck haben: Die Schule sei ein Angebot unter vielen, das gewählt und bezahlt wird. Obwohl die Hauptamtlichen (LehrerInnen, Verwaltung und Technik) die Schule sorgsam gestalten und pflegen, ist das Engagement der Eltern für den Fortbestand und die Fortentwicklung der Schule unentbehrlich. Zum einen braucht der Trägerverein Mitarbeit und Verantwortungsübernahme, aber genauso sind wir Eltern in den einzelnen Klassengemeinschaften und darüber hinaus gefragt, damit sich ein lebendiges Schulleben entfalten kann.
Im Elternrat treffen sich die Vertreter der einzelnen Klassen jeden 1. Mittwoch im Monat um 19.30 Uhr, um die Angelegenheiten der Schule mitzugestalten. Darüber hinaus gibt es etwa alle zwei Monate ein Treffen des Elternrates mit den Lehrern der Schulführungskonferenz, das der gegenseitigen Wahrnehmung und Meinungsbildung dient. Um den Austausch untereinander nicht abreißen zu lassen, wird bei Bedarf und Interesse Internet und Telefon genutzt.
Die Inhalte der Elternratsarbeit sind so unterschiedlich, wie die Probleme, Wünsche und Ziele der Schule. Die Schule sieht den Elternrat häufig als die „Stimme aller Eltern“. Inhalte und Anliegen kommen vom Lehrerkollegium, dem Vorstand, einzelnen Eltern, SchülerInnen direkt oder über deren Eltern. Der Elternrat sucht nach Lösungen, macht Vorschläge, vertritt Elternwünsche und versucht intern im Konsens zu entscheiden. Er ermöglicht Austausch und Hilfe der Eltern aller Klassen untereinander und in aktiver Zusammenarbeit mit Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern.
Der Elternrat tagt schulöffentlich, Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen sind als Gäste gerne willkommen. Der Elternrat wünscht sich ausdrücklich das Engagement jedes einzelnen, da doch immer wieder zu Tage tritt, dass die vermeintliche Einzelmeinung von anderen mitgetragen wird und auch andere gleiche Wünsche und Ideen haben.
Der Elternrat verschickt zu den jeweiligen Sitzungen vorab eine Einladung mit Tagesordnung und ggf. Tischvorlagen, sodass eine Vorbereitung möglich ist. Ebenso kann es sein, dass einzelne Punkte unter Teilausschluss der Schulöffentlichkeit stattfinden, um persönliche Belange zu wahren oder Persönlichkeitsrechte zu schützen.
Die Mitglieder des Elternrats haben ein offenes Ohr für Fragen, Sorgen und Vorschläge und sind erreichbar per E-Mail unter elternrat@waldorf-greifswald.
Die Greifswalder Waldorfschule wäre nicht, was sie ist, ohne das Vertrauen und Engagement der Elternschaft. Im Mittelpunkt der Arbeit zwischen Eltern und Lehrer*innen steht zuallererst das tägliche Bemühen aller um eine vertrauensvolle Beziehung, auf deren Grundlage jedes Kind umfassend gesehen und erkannt werden will.
Auf der Ebene der Trägerschaft und Verwaltung bietet unsere Schule eine reiche Palette von Aufgaben, bei denen das Kollegium auf die Kompetenzen der Elternschaft angewiesen ist. Das sind Gremien wie der Vereinsvorstand, der Förderverein, der Elternrat sowie verschiedene Arbeitskreise, welche unter anderem die Festvorbereitungen zum Adventsbasar sowie die Gestaltung unseres Außengeländes aktiv begleiten. Andere Eltern bereichern mit ihren ganz besonderen Möglichkeiten den Reigen der Arbeitsgemeinschaften für die verschiedenen Klassenstufen.
In der Vergangenheit konnte unsere Schule viel Aufmerksamkeit erlangen, da die Elternschaft immer bereit war, Großveranstaltungen – wie Delegiertenversammlungen oder Tagungen des Bundes der Freien Waldorfschulen – mit viel Liebe, Ideenreichtum und Tatkraft zu unterstützen. Besonders gerne blicken wir alle auf unser Jubiläumsprojekt „Waldorf bewegt“ zurück, denn es war schon etwas außerordentlich Besonderes, wie Schüler*innen aus neun Klassen mit dem Drachenboot von Greifswald nach Berlin gepaddelt sind und wie dieses Projekt von der ganzen Schulgemeinschaft getragen war!
Verantwortung übernehmen Eltern an unserer Schule auch in ihrer jeweiligen Klasse, indem sie gemeinsam mit den Klassenlehrer*innen Elternabende vorbereiten, sich bei der Organisation von Ausflügen und Klassenreisen einbringen oder Gelder verwalten.
Seien Sie sich sicher, dass Sie am Leben und der Entwicklung der Schule Ihrer Kinder im Ihnen möglichen Maß teilhaben können!
Der Schularzt gehört konzeptionell seit Begründung der Waldorfschule zu einem Kollegium dazu. Er sollte alle Kinder kennen und im Auge behalten, der Gesundheitszustand der Kinder sollte ihm bekannt sein und er sollte durch Entwicklungsdiagnostik und eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Pädagogen und allen Menschen, die im Zusammenhang der Schule für die Kinder tätig sind, dazu beitragen, für einzelne Kinder die richtige Förderung zu finden und die Lehrer auf ihre vielfältigen therapeutischen Möglichkeiten aus der Waldorfpädagogik für das einzelne Kind aufmerksam zu machen.
Der pädagogische Ansatz der Waldorfpädagogik beruht auf der Erkenntnis von Gesetzmäßigkeiten und Zusammenhängen, die während des Lebens im Dienste der Gesundheit arbeiten, bzw. das System der Selbstheilungskräfte darstellen. Dieses gilt es mit pädagogischen und medizinischen Mitteln zu stärken, sodass der im Leben immer wieder geforderte Umgang mit krankheitsauslösenden Prozessen und Stoffen leichter gelingt.
Die Schülervertretung (SV) versteht sich als Sprachrohr und Vertreter der Schülerinnen und Schüler an unserer Schule. Jeden Freitag kommt die SV zusammen, um sich über die Belange der Schülerschaft auszutauschen.
In lockerer Atmosphäre und mit dem Fokus auf unsere Aufgaben arbeiten wir an Themen, die unsere Schule betreffen. Wir organisieren Vorträge, nehmen die Probleme unserer Mitschüler auf und sind natürlich auch Ansprechpartner für das Lehrerkollegium. Außerdem gelang es uns, einen Aufenthaltsraum für die Oberstufe einzurichten. Dieser wurde dann ein halbes Jahr lang von unseren Gästen aus der Ukraine genutzt.
Auf Dauer sind die Ziele eine produktive Interaktion mit den Waldorfschülern im Bundesland und in der gesamten Bundesrepublik. Speziell liegt das Augenmerk auf den anderen Waldorfschulen in MV. In Schwerin und Rostock wollen wir helfen, eine SV mit auf den Weg zu bringen.
Rudolf Steiner hat die Waldorfschule so angelegt, dass die in ihr tätigen Pädagog*innen die Schule selbstverwaltet in kollegialer Schulführung und mit klaren Verantwortlichkeiten leiten und gestalten. Die Schule als Einrichtung des Geisteslebens solle von innen heraus in voller Verantwortung auch im Rechtlichen und Wirtschaftlichen getragen werden.
So sind die wöchentlichen Konferenzen des Kollegiums nicht nur Orte der Weiterbildung und des pädagogischen Diskurses, sondern auch Gremien der Entscheidung für wesentliche Fragen der Schulgestaltung. Diverse Aufgaben, die sich sonst auf eine Direktion fokussieren, sind an verantwortliche Kolleg*innen zeitlich befristet delegiert. Dazu gehören Aufgaben in der Geschäftsführung, der Personaldelegation, der Hausverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit sowie Verantwortlichkeiten für die Organisation der staatlichen Schulabschlüsse.
In der Mitgliederversammlung des Trägervereins sowie in dessen Vorstand arbeiten Eltern und Pädagog*innen zusammen an den wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen. Personalfragen, Bauvorhaben, die regelmäßige Prüfung der wirtschaftlichen Situation und die Verantwortung für den Betrieb im Sinne der Schulgenehmigung durch das Bildungsministerium MV hat der Vorstand auf seiner Agenda.
Im Grundgesetz und in den Regelungen der Länder sind einige Fixpunkte genannt, die für eine Schule in freier Trägerschaft bindend sind. Darüber hinaus gibt es für die Lehrer*innen einen großen inhaltlichen und organisatorischen Gestaltungsspielraum, in dem Waldorfpädagogik sich frei entfalten kann.